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DHMG GmbH

The Business Assistant

© 2017 DHMG GmbH. All rights reserved

Infos

Impressum, Datenschutz, Cookies

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  • AGB

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

 

DHMG GmbH

Unternehmensgegenstand:

  • Unternehmensberatung und Organisation; GISA 28830979

  • DL automatische Datenverarbeitung & IT, Web & Apps; GISA 29946082

UID-Nummer: ATU69266634
Firmenbuchnummer: 423060y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
Firmensitz: Austhäuser 4, 6116 Weer

Tel.: +43 5224 / 66161
E-Mail: office@dhmg.gmbh

Kontoverbindungen:

  • IBAN Sparkasse: AT14 2051 0000 0001 6444

Mitglied bei: Wirtschaftskammer Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz
Berufsrecht: Gewerbeordnung:www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Berufsbezeichnung:

  • Unternehmensberater
  • Web / IT

Verleihungsstaat: Österreich

Geschäftsführer
Mario Hochschwarzer, MBA

Vertretungsbefugte Gesellschafter
Mario Hochschwarzer, MBA

Vertretungsbefugte und persönlich haftende Gesellschafter
Mario Hochschwarzer, MBA

Beteiligungsverhältnisse
Mario Hochschwarzer, MBA: 100%

 

EU-Streitschlichtung

Angaben zur Online-Streitbeilegung:Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten:https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

 

Haftung für Inhalte dieser Webseite

Wir entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Webseite übernehmen, speziell für jene die seitens Dritter bereitgestellt wird. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

 

Haftung für Links auf dieser Webseite

Unsere Webseite enthält Links zu anderen Webseiten für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind. Wenn Ihnen rechtswidrige Links auf unserer Webseite auffallen, bitte wir Sie uns zu kontakieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

 

Urheberrechtshinweis

Alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos) unterliegen dem Urheberrecht. Falls notwendig, werden wir die unerlaubte Nutzung von Teilen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgen. Sollten Sie auf dieser Webseite Inhalte finden, die das Urheberrecht verletzen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

 

Bildernachweis

Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Die Bilderrechte liegen bei den folgenden Fotografen und Unternehmen:

  • DHMG GmbH
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Datenschutz

Wir haben diese Datenschutzerklärung verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben. Es ist unvermeidlich, dass die Beschreibungen technisch wirken, aber wir haben uns angestrengt, die wesentlichen Punkte möglichst einfach und verständlich darzustellen.

 

Automatische Datenspeicherung

Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite. Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie die IP-Adresse Ihres Gerätes, die Adressen der besuchten Unterseiten, Details zu Ihrem Browser (z.B. Chrome, Firefox, Edge,...) und Datum sowie Uhrzeit. Wir nutzen diese Daten nicht und geben Sie in der Regel nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.

 

Speicherung persönlicher Daten

Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden. Wenn Sie uns persönliche Daten per E-Mail schicken - somit abseits dieser Webseite - können wir keine sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten garantieren. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail zu übermitteln.

 

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies dieDatenschutzbehörde.

 

Cookies

Unsere Website verwendet HTTP-Cookies um nutzerspezifische Daten zu speichern. Ein Cookie ist ein kurzes Datenpaket, welches zwischen Webbrowser und Webserver ausgetauscht wird, für diese aber völlig bedeutungslos ist und erst für die Webanwendung, z. B. einen Online-Shop, eine Bedeutung erhält, etwa den Inhalt eines virtuellen Warenkorbes. Es gibt zwei Arten von Cookies: Erstanbieter-Cookies werden von unserer Website erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von anderen Websites (z. B. Google Analytics) erstellt. Man unterscheidet drei Kategorien von Cookies: unbedingt notwendige Cookies um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen, funktionelle Cookies um die Leistung der Webseite sicherzustellen und zielorientierte Cookies um das Benutzererlebnis zu verbessern. Wir nutzen Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Sie können jederzeit Cookies, die sich bereits auf Ihrem Computer befinden, löschen oder Cookies deaktivieren. Die Vorgangsweise dazu ist nach Browser unterschiedlich, am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder "Cookies deaktivieren Chrome" im Falle eines Chrome Browsers oder tauschen das Wort "Chrome" gegen den Namen Ihres Browsers, z. B. Edge, Firefox, Safari aus. Wenn Sie uns generell nicht gestatten, Cookies zu nutzen, d.h. diese per Browsereinstellung deaktivieren, können manche Funktionen und Seiten nicht wie erwartet funktionieren.

 

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Cookie-Richtlinie
  • Unternehmensberatung
  • Software

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Unternehmensberatung


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3    Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1    Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2    Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3    Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4    Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1    Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2    Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1    Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2    Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3    Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1    Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2    Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1    Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2    Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1    Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2    Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3    Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4    Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1    Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2    Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3    Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4    Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 
10. Honorar

10.1    Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.

10.2    Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3    Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5    Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1    Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2    Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

-    Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
-    wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
-    wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Schlussbestimmungen

13.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B)


1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich
freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von Individualprogrammen
- Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
- Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme (soweit in diesen AGB von Software gesprochen wird, sind die beiden Begriffe synonym) erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4.Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwaig auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2.8. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (insbesondere von Websites), insbesondere iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG), des Bundesgesetzes über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) bzw. des mit 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

2.9. Eine Programmdokumentation wird nur dann erstellt und dem Auftraggeber übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Gleiches gilt für die Übergabe des Quellcodes. Die Übergabe setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung voraus.

2.10. Allfällige Systempasswörter zu individuell für den Auftraggeber erstellten Leistungen werden diesem nur bekanntgegeben, wenn a) kein Wartungs- oder Betreuungsauftrag für die vom Systempasswort betroffene Komponente (mehr) besteht, b) sämtliche Zahlungspflichten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt sind, c) der Auftragnehmer das Passwort benötigt, um die Leistung dem Vertragszweck entsprechend zu nutzen, anzupassen oder weiterzuentwickeln, und d) er gegenüber dem Auftragnehmer einen Gewährleistungsverzicht abgibt.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Speichersticks, externen Festplatten (HDD / SSD) usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen (z.B. Kollektivverträge) in Rechnung gestellt. Bestehen keine solchen Sätze, sind die tatsächlich verursachten Kosten (die nachzuweisen sind) zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte für verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

5.5. Sind nach dem Auftrag (auch) körperliche Sachen in das Eigentum des Auftraggebers zu übertragen, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers in dessen Eigentum.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Vorbehaltlich von Punkt 6.2 und 6.4 erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Es entsteht keine Miturheberschaft des Aufgraggebers. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Entgelt- bzw. Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2.Ist im Fall der Erstellung von Individualsoftware eine ausschließliche, exklusive oder sinngleiche Nutzungsbefugnis des Auftraggebers vereinbart, gilt § 40b Urheberrechtsgesetz sinngemäß. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich jener Programmbestandteile, die von unabhängigen Dritten (d.h. solchen Personen, die die Bestandteile nicht als Arbeit- oder Auftragnehmer des Auftragnehmers geschaffen haben) geschaffen und vom Auftragnehmer in die Software integriert wurden (insbesondere von Dritten geschaffene Templates, Programmbibliotheken usw.). Vielmehr sind insoweit die für diese bestehenden Lizenzbedingungen maßgeblich.

6.3. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.4. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.5. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

7. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.

8.2.
8.2.1. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass- der Auftraggeber den Fehler innerhalb der (gegebenenfalls sinngemäß anzuwendenden) Frist des § 377 UGB dem Auftragnehmer anzeigt;
- der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;
- der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
- der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
- die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Beschreibung betrieben wird;
8.2.2. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder der Auflösung des Vertrages. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2.3. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.7. Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Übergabe. Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls ein (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung iSd § 933 Abs 3 ABGB wird ausgeschlossen.

8.8. Die Aktualisierungspflicht gem § 7 VGG iVm § 1 Abs 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen / Updates kommen daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zu tragen.

9. Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.5.Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

10.Loyalität

10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

11.Datenschutz

11.1. Der AN verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

11.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

12.Geheimhaltung

12.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

12.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

13.Schlussbestimmungen

13.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

13.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel am Nächsten kommt.

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Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

 

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Unternehmensgegenstand:

  • Unternehmensberatung und Organisation; GISA 28830979

  • DL automatische Datenverarbeitung & IT, Web & Apps; GISA 29946082

UID-Nummer: ATU69266634
Firmenbuchnummer: 423060y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
Firmensitz: Austhäuser 4, 6116 Weer

Tel.: +43 5224 / 66161
E-Mail: office@dhmg.gmbh

Kontoverbindungen:

  • IBAN Sparkasse: AT14 2051 0000 0001 6444
  • IBAN Raiffeisen: AT88 3627 2000 0005 6291

Mitglied bei: Wirtschaftskammer Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz
Berufsrecht: Gewerbeordnung:www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Berufsbezeichnung:

  • Unternehmensberater
  • Web / IT

Verleihungsstaat: Österreich

Geschäftsführer
Mario Hochschwarzer, MBA

Vertretungsbefugte Gesellschafter
Mario Hochschwarzer, MBA

Vertretungsbefugte und persönlich haftende Gesellschafter
Mario Hochschwarzer, MBA

Beteiligungsverhältnisse
Mario Hochschwarzer, MBA: 100%

 

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Angaben zur Online-Streitbeilegung:Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten:https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

 

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